Keine „Rettung“ einer unwirksamen Ausschlussklausel („Altvertrag“)
Problempunkt
Der zwischen den Parteien im Jahr 2000 geschlossene Arbeitsvertrag enthält eine sog. zweistufige Ausschlussfrist. Danach muss jede Seite sämtliche Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb von zwei Monaten nach ihrer Fälligkeit schriftlich geltend machen. Lehnt die Gegenseite ab oder äußert sie sich nicht innerhalb von zwei Wochen, ist innerhalb von zwei weiteren Monaten Klage einzureichen.
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Redaktion (allg.)
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Problempunkt
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Problempunkt
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Problempunkt
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