Keine „Rettung“ einer unwirksamen Ausschlussklausel („Altvertrag“)
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Keine „Rettung“ einer unwirksamen Ausschlussklausel („Altvertrag“)
Problempunkt
Der zwischen den Parteien im Jahr 2000 geschlossene Arbeitsvertrag enthält eine sog. zweistufige Ausschlussfrist. Danach muss jede Seite sämtliche Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb von zwei Monaten nach ihrer Fälligkeit schriftlich geltend machen.
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