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Klage nach dem BeschFG

helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Klage nach dem BeschFG

Problempunkt

Die Klägerin war beim beklagten Land befristet als Lehrerin tätig. Am 12. Juni 1996 teilte man ihr mit, dass das Arbeitsverhältnis wie vereinbart am 3. August 1996 ende. Nach mehrfacher Bewerbung um Weiterbeschäftigung, vertröstete sie das Landesschulamt am 8. Oktober, sie solle sich bis zu Beginn des Schuljahres 1997 gedulden.

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