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Klageerhebung wahrt keine tarifliche Ausschlussfrist

paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Klageerhebung wahrt keine tarifliche Ausschlussfrist

Problempunkt

Der Arbeitgeber (das beklagte Land) stritt mit seinem Mitarbeiter (Angestellter im Außendienst mit Aufgaben im Allgemeinen Ordnungsdienst) über einen Differenzlohnanspruch für den Monat Juni 2013.

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