Klageerhebung wahrt keine tarifliche Ausschlussfrist
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Klageerhebung wahrt keine tarifliche Ausschlussfrist
Problempunkt
Der Arbeitgeber (das beklagte Land) stritt mit seinem Mitarbeiter (Angestellter im Außendienst mit Aufgaben im Allgemeinen Ordnungsdienst) über einen Differenzlohnanspruch für den Monat Juni 2013.
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