Koppelungsgeschäft des Betriebsrats
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Koppelungsgeschäft des Betriebsrats
Problempunkt
Die nicht tarifgebundene Beklagte betreibt bundesweit 19 Herrenmodegeschäfte, darunter auch in E. Im Oktober 2007 teilte sie dem Betriebsrat mit, dass sie dort in der Vorweihnachtszeit an allen Freitagen und Samstagen die Ladenöffnungszeiten von 20 auf 21 Uhr verlängern wolle.
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