Kosten für Berufskleidung
Problempunkt
Die Mitarbeiterin ist beim Arbeitgeber in einem Verbrauchermarkt als Einzelhandelskauffrau im Bereich Obst und Gemüse beschäftigt. Nach dem zugrunde liegenden Formulararbeitsvertrag muss sie die Berufskleidung, die das Unternehmen zur Verfügung stellt, tragen und sich an den Kosten der Anschaffung und Pflege beteiligen. Ihr monatliches Nettoentgelt betrug im streitigen Zeitraum rund 800 Euro. Hiervon zog der Arbeitgeber die Kostenbeteiligung für die Kleidung von 7,05 Euro pro Monat ab (sog. "Kittelgeld").
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Problempunkt
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