Kosten für die Reinigung von Hygienekleidung in Schlachtbetrieben
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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Kosten für die Reinigung von Hygienekleidung in Schlachtbetrieben
§§ 611, 670 BGB; § 1 MiLoG
Problempunkt
Der Kläger ist im Schlachthof der Beklagten im Bereich der Schlachtung beschäftigt. Die Beklagte stellt dem Mitarbeiter für seine Tätigkeit weiße Hygienekleidung zur Verfügung. Diese wird durch die Beklagte gereinigt. Hierfür zieht sie dem Kläger monatlich den Pauschalbetrag von 10,23 Euro vom Nettolohn ab.
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