Direkt zum Inhalt

Mindestlohn: Anrechenbare Entgeltbestandteile

AA+W/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
AA+W/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Mindestlohn: Anrechenbare Entgeltbestandteile

§ 2 Nr. 2 TV Mindestbedingungen Fleischwirtschaft; § 362 BGB

Problempunkt

Die Klägerin ist seit 2006 bei der Beklagten als Telefonistin im Schichtdienst beschäftigt. Sie hat eine monatliche Vergütung, die sich aus dem Bruttogrundgehalt (1.280 Euro), einer Wechselschichtzulage (243,75 Euro brutto), einer Funkprämie nach Tarifvertrag (122,71 Euro brutto) und zwei Leistungsprämien gem. Betriebsvereinbarung i. H. v.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.

Premium