Mindestlohn: Anrechenbare Entgeltbestandteile
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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Mindestlohn: Anrechenbare Entgeltbestandteile
§ 2 Nr. 2 TV Mindestbedingungen Fleischwirtschaft; § 362 BGB
Problempunkt
Die Klägerin ist seit 2006 bei der Beklagten als Telefonistin im Schichtdienst beschäftigt. Sie hat eine monatliche Vergütung, die sich aus dem Bruttogrundgehalt (1.280 Euro), einer Wechselschichtzulage (243,75 Euro brutto), einer Funkprämie nach Tarifvertrag (122,71 Euro brutto) und zwei Leistungsprämien gem. Betriebsvereinbarung i. H. v.
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