Kündigung in Altersteilzeitarbeitsphase
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Kündigung in Altersteilzeitarbeitsphase
Problempunkt
Der Kläger ist bei der Beklagten, über deren Vermögen 2002 das Insolvenzverfahren eröffnet und ein Insolvenzverwalter bestellt wurde, seit 1959 als Karosseriebaumeister beschäftigt. Seit 2000 ist er als schwer behinderter Mensch anerkannt.
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