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Kündigung bei Gemeinschaftsbetrieb

paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Kündigung bei Gemeinschaftsbetrieb

Problempunkt

Der Kläger ist als einer von 14 Druckern bei der Beklagten beschäftigt. Diese gehört mit der M-GmbH (17 Drucker) zu einem Konzern. Beide sind in denselben Betriebsräumen und an denselben Druckmaschinen tätig. Wegen rückläufiger Auflagen stellte die Beklagte den Arbeitsablauf um: Statt bisher an vier Druckmaschinen wird nur noch an drei davon gleichzeitig gedruckt.

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