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Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen

paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen

Problempunkt

Der schwerbehinderte Kläger ist seit 1986 bei der Beklagten als Maschinenarbeiter (Brutto-Monatseinkommen zuletzt ca. 4 000 DM) tätig. Er ist 1957 geboren, seiner nicht erwerbstätigen Ehefrau und fünf Kindern unterhaltspflichtig.

 

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