Lebensalter und Leiharbeitsplätze bei der Sozialauswahl
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Lebensalter und Leiharbeitsplätze bei der Sozialauswahl
Problempunkt
Das Unionsrecht untersagt grundsätzlich, Mitarbeiter wegen des Alters unterschiedlich zu behandeln. Das widerspricht auf den ersten Blick § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG. Danach ist das Lebensalter bei der Sozialauswahl zu berücksichtigen.
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