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Massenentlassungsanzeige nach Interessenausgleich mit GBR

AA+W/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Massenentlassungsanzeige nach Interessenausgleich mit GBR

Problempunkt

Die Parteien stritten über die Wirksamkeit einer Kündigung. Das Unternehmen betreibt knapp 50 Modefachgeschäfte in Deutschland. Die Arbeitnehmerin war in der Filiale Leipzig als Verkäuferin beschäftigt. Über das Vermögen des Unternehmens wurde das Insolvenzverfahren eröffnet und die Eigenverwaltung unter der Aufsicht eines Sachwalters angeordnet.

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