Massenentlassungsanzeige nach Interessenausgleich mit GBR
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Massenentlassungsanzeige nach Interessenausgleich mit GBR
Problempunkt
Die Parteien stritten über die Wirksamkeit einer Kündigung. Das Unternehmen betreibt knapp 50 Modefachgeschäfte in Deutschland. Die Arbeitnehmerin war in der Filiale Leipzig als Verkäuferin beschäftigt. Über das Vermögen des Unternehmens wurde das Insolvenzverfahren eröffnet und die Eigenverwaltung unter der Aufsicht eines Sachwalters angeordnet.
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