Meinungsfreiheit im Arbeitsverhältnis
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Meinungsfreiheit im Arbeitsverhältnis
Problempunkt
Der Kläger ist bei einem schwäbischen Sportwagenhersteller als Maschinenbediener beschäftigt. Er ist außerdem Mitglied der IG Metall, gewerkschaftlicher Vertrauensmann im Betrieb und war vier Jahre lang als Betriebsrat tätig. Zudem gehörte er dem Solidaritätskreis "Einer für alle - Alle für einen" an.
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