Problempunkt
Die Stadt Landau hatte im April 2013 einen in zwei Lose aufgeteilten zweijährigen Auftrag im Wert von weit über 200.000 Euro über Postdienstleistungen unionsweit im offenen Verfahren ausgeschrieben. In der Ausschreibung wurde gefordert, dass sich der Auftragnehmer den Bestimmungen des Landestariftreuegesetzes (LTTG) unterwirft. Hiernach dürfen öffentliche Aufträge in Rheinland-Pfalz nur an Unternehmen (und Nachunternehmer) vergeben werden, die sich bei Angebotsabgabe verpflichten, den zur Ausführung der Leistungen eingesetzten Beschäftigten ein Mindestentgelt i. H. v. 8,70 Euro brutto/Stunde zu zahlen.
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Redaktion (allg.)
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