Mit oder ohne Überstundenzuschlag?
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Mit oder ohne Überstundenzuschlag?
Problempunkt
Der Kläger (Arbeitnehmer) ist bei der Beklagten (Arbeitgeberin) mit einer - gemäß Tarifvertrag - täglichen Arbeitszeit von 7,8 Stunden als LKW-Fahrer beschäftigt. Tatsächlich arbeitete er mindestens seit November 1998 täglich 12 Stunden. Dabei erhielt er für die ersten 7,8 Stunden einen Stundenlohn von 17,36 DM und von 21,70 DM für jede Überstunde.
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