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Mitbestimmung bei Aufgabenübertragung im Gesundheitsschutz

AA+W/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Mitbestimmung bei Aufgabenübertragung im Gesundheitsschutz

Problempunkt

Im Betrieb der Arbeitgeberin hatte 2005 eine Einigungsstelle eine Betriebsvereinbarung beschlossen, die Untersuchungsgegenstände, Gefährdungspotenziale, Beurteilungskriterien sowie das Verfahren der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG regelt. Sie enthält u. a. Anforderungen an die Qualifikation der Person, die die Gefährdungsbeurteilung durchführen soll.

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