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Mitbestimmung bei Compliance-Richtlinien

paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Mitbestimmung bei Compliance-Richtlinien

Problempunkt

Immer mehr Unternehmen erkennen die Notwendigkeit, sog. Compliance-Richtlinen einzuführen (vgl. Ohmann-Sauer, AuA 9/07, S. 520 ff. und Halfmann, S. 528 f.). Dabei bezeichnet der englische Begriff Compliance die Einhaltung aller anwendbaren - gesetzlichen und sonstigen - Vorschriften im Unternehmen.

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