Mitbestimmung bei der Arbeitszeit
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Mitbestimmung bei der Arbeitszeit
Problempunkt
Den beiden Entscheidungen lagen ähnliche Sachverhalte zugrunde. Im ersten Fall hatte ein Rundfunkunternehmen, im zweiten ein Zeitungsverlag die Arbeitszeiten für bestimmte Berufsgruppen neu geregelt. Beim Rundfunk waren u. a.
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