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Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung

AA+W/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung

Problempunkt

Die Parteien stritten darüber, ob der Betriebsrat verlangen kann, dass die Arbeitgeberin drei Arbeitnehmer für einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum umgruppiert und hierzu das Zustimmungsverfahren nach § 99 BetrVG durchführt.

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