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Mitbestimmung bei Umkleide- und innerbetrieblichen Wegezeiten

helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten

Mitbestimmung bei Umkleide- und innerbetrieblichen Wegezeiten

Problempunkt

Die Arbeitgeberin betreibt ein Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs. In einer Betriebsvereinbarung ist geregelt, dass bestimmte Mitarbeiter verpflichtet sind, Dienstkleidung zu tragen, damit gegenüber Außen­stehenden ein einheitliches Erscheinungsbild entsteht.

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