Mitbestimmung bei Umkleide- und innerbetrieblichen Wegezeiten
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Mitbestimmung bei Umkleide- und innerbetrieblichen Wegezeiten
Problempunkt
Die Arbeitgeberin betreibt ein Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs. In einer Betriebsvereinbarung ist geregelt, dass bestimmte Mitarbeiter verpflichtet sind, Dienstkleidung zu tragen, damit gegenüber Außenstehenden ein einheitliches Erscheinungsbild entsteht.
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