Problempunkt
Problempunkit:
Ein Arbeitgeber schloss mit seinen Beschäftigten eine von ihm vorformulierte Verschwiegenheitsvereinbarung, um die bereits im Arbeitsvertrag verankerte Geheimhaltungspflicht projektbezogen zu konkretisieren. Der Betriebsrat wurde nicht beteiligt und sah sein Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) verletzt. Er wollte gerichtlich feststellen lassen, dass ein Mitbestimmungsrecht in sämtlichen Fällen besteht, in denen der Arbeitgeber von Arbeitnehmern den Abschluss formularmäßiger und standardisierter Verschwiegenheitsvereinbarungen verlangt.
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Problempunkt
Häufig beauftragen Unternehmen, im Glauben sich damit der Haftung für etwaige Diskriminierungen entziehen zu können, externe und
Problempunkt
Der Mitarbeiter ist seit 2007 bei dem Unternehmen beschäftigt. Sein Arbeitsvertrag enthält folgende Klausel: "Der Arbeitnehmer ist