Problempunkt
Arbeitgeber und Betriebsrat hatten eine „Betriebsvereinbarung Dienstbekleidung“ abgeschlossen, die Regelungen zur Uniform des Flugpersonals vorsah. Zweck sollte es sein, mit der Uniform der Öffentlichkeit – insbesondere den Kunden – ein einheitliches Erscheinungsbild zu bieten und die Mitarbeiter als Repräsentanten der Arbeitgeberin zu kennzeichnen. Für Pilotinnen regelte die Betriebsvereinbarung, dass die Cockpit-Mütze getragen werden kann, aber nicht muss. Für die Piloten war hingegen geregelt, dass die Mütze in dem der Öffentlichkeit zugänglichen Flughafenbereich zu tragen ist.
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Redaktion (allg.)
· Artikel im Heft ·
Zwecke und Modelle
Die Anschaffung von Arbeitskleidung dient regelmäßig zwei Zwecken:
- Aus Arbeitsschutz-
Problempunkt
Die Arbeitgeberin und der in ihrem Betrieb gebildete Betriebsrat haben eine Betriebsvereinbarung zu variablen
Problempunkt
Die Beteiligten – ein Versicherungsunternehmen und der Betriebsrat – streiten um Mitbestimmungsrechte bzw. Unterlassen
Problempunkt
Der Kläger verlangte von der Beklagten die Zahlung einer Jahresprämie für das Jahr 2018. Nach seinem Arbeitsvertrag
Problempunkt
Die Parteien streiten über Arbeitsvergütung des im gewerblichen Bereich tätigen Klägers. Die Beklagte ist „Mitglied ohne
Ausgangslage
Wenn in der betrieblichen Praxis Eilfälle auftreten sollten, veranlasst durch Krankheitsfälle eigentlich benötigter