Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen

1. Der Rentenversicherungsträger muss bestandskräftige Prüfbescheide zunächst nach §§ 44 ff. SGB X aufheben, bevor er durch einen weiteren Verwaltungsakt Nachforderungen für einen (teil-)identischen Prüfzeitraum festsetzen kann.

2. Stichprobenprüfungen im Rahmen von Betriebsprüfungen können die nachträgliche Rücknahme bestandskräftiger Prüfbescheide nach § 45 SGB X erleichtern, aber nicht ersetzen.

(Leitsätze der Bearbeiter)

Bayerisches LSG, Beschluss vom 22. März 2012 – L 5 R 138/12 B ER (rk.)

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Bild: Kzenon/stock.adobe.com
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Problempunkt

Das BAG stellte mit Beschluss vom 14.12.2010 (1 ABR 19/10, AuA 4/11, S. 242) fest, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) tarifunfähig ist. Daraufhin führten die Rentenversicherungsträger bei zahlreichen Personaldienstleistern Betriebsprüfungen durch. Ziel war es, Sozialversicherungsbeiträge auf die Differenz zwischen dem Entgelt der vergleichbaren Stammarbeitnehmer beim Entleiher und der Vergütung des Zeitarbeitnehmers nachzufordern.

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Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen
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Wehende Regenbogenflaggen, in der Luft tanzende Seifenblasen, ausgelassen feiernde