Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen
Problempunkt
Das BAG stellte mit Beschluss vom 14.12.2010 (1 ABR 19/10, AuA 4/11, S. 242) fest, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) tarifunfähig ist. Daraufhin führten die Rentenversicherungsträger bei zahlreichen Personaldienstleistern Betriebsprüfungen durch. Ziel war es, Sozialversicherungsbeiträge auf die Differenz zwischen dem Entgelt der vergleichbaren Stammarbeitnehmer beim Entleiher und der Vergütung des Zeitarbeitnehmers nachzufordern.
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Redaktion (allg.)
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Der Kläger im Ausgangsverfahren war Leiharbeitnehmer bei dem beklagten Personaldienstleister. Auf das Arbeitsverhältnis
Problempunkt
Der Kläger war aufgrund eines unbefristeten Arbeitsvertrags seit dem 15.10.2014 bei der beklagten Personaldienstleisterin
Einführung
Das AÜG hat durch das „Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze“ vom 21.2.2017 (BGBl. I 2017, S. 258
Problempunkt
Die Parteien schlossen Ende März 2021 einen Arbeitsvertrag. Danach wurde der Kläger ab dem 1.5.2021 bei der Beklagten
Problempunkt
Im Oktober 2014 schloss die Beklagte mit der T-GmbH, einer Personaldienstleistungsgesellschaft, einen
Viel Lärm um nichts
Echter Kulturwandel?
Wehende Regenbogenflaggen, in der Luft tanzende Seifenblasen, ausgelassen feiernde