Neues Befristungsrecht - leider ohne Übergangsregeln
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Neues Befristungsrecht - leider ohne Übergangsregeln
Problempunkt
Seit dem 1. Januar 2001 gelten für die Befristung von Arbeitsverhältnissen neue Regeln (vgl. hierzu Link/Fink, AuA 2001, Ausgaben 1 bis 6). Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) hat das Beschäftigungsförderungsgesetz (BeschFG) abgelöst.
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