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Neutralitätspflicht des Arbeitgebers bei Betriebsratswahl

helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Neutralitätspflicht des Arbeitgebers bei Betriebsratswahl

Problempunkt

Der Arbeitgeber betreibt ein Pharmaunternehmen. Am 5.5.2014 wurde ein neuer Betriebsrat gewählt, wobei es vier Listen gab. Eine bislang in dem Gremium vertretene Gruppe erzielte dabei mit ihrer Liste ein schlechteres Ergebnis als bei der vorherigen Wahl.

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