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Nichtigkeit eines Anlernverhältnisses

Sikov/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Nichtigkeit eines Anlernverhältnisses

Problempunkt

Die Klägerin war beim Beklagten zunächst mit einem "Vertrag über eine Einstiegsqualifizierung zum Ausbildungsberuf Malerin und Lackiererin" beschäftigt.

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