Objektive Vergütungserwartung für Überstunden
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Objektive Vergütungserwartung für Überstunden
Problempunkt
Der Kläger war als Lagerleiter bei einer Spedition beschäftigt. Er erhielt ein monatliches Bruttoentgelt von 1.800 Euro. Sein vorformulierter Arbeitsvertrag regelte: "4.1. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 42 Stunden. 4.3. Der Arbeitnehmer( in) ist bei betrieblicher Erfordernis auch zur Mehrarbeit sowie Sonntags- und Feiertagsarbeit verpfl ichtet. 4.4.
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