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Objektive Vergütungserwartung für Überstunden

helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Objektive Vergütungserwartung für Überstunden

Problempunkt

Der Kläger war als Lagerleiter bei einer Spedition beschäftigt. Er erhielt ein monatliches Bruttoentgelt von 1.800 Euro. Sein vorformulierter Arbeitsvertrag regelte: "4.1. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 42 Stunden. 4.3. Der Arbeitnehmer( in) ist bei betrieblicher Erfordernis auch zur Mehrarbeit sowie Sonntags- und Feiertagsarbeit verpfl ichtet. 4.4.

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