Ordnungsmittel bei mitbestimmungswidrigem Verhalten
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Ordnungsmittel bei mitbestimmungswidrigem Verhalten
Problempunkt
Im Rahmen von Unterlassungsklagen gegen den Arbeitgeber beantragt der Betriebsrat i. d. R., für den Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld anzudrohen, um seine Ansprüche durchzusetzen.
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