OT-Mitgliedschaft im Stufenmodell
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OT-Mitgliedschaft im Stufenmodell
Problempunkt
Das BAG hatte in mehreren Verfahren zu beurteilen, ob die beklagte Arbeitgeberin wirksam von einer Voll- in eine OT-Mitgliedschaft gewechselt war. Die gewerkschaftlich organisierten Mitarbeiter machten mit ihren Klagen Ansprüche auf tarifliche Leistungen aus einem 2006 abgeschlossenen Gehalts- und Manteltarifvertrag des Einzelhandels in Sachsen-Anhalt geltend.
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