Outsourcing und außerordentliche betriebsbedingte Kündigung
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Outsourcing und außerordentliche betriebsbedingte Kündigung
Problempunkt
Die Parteien stritten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung im Zusammenhang mit einem Betriebsteilübergang. Die Klägerin war als Reinigungskraft im „Betriebsteil Reinigungsdienste“ beschäftigt. Nach den anwendbaren tariflichen Vorschriften war sie aufgrund ihres Alters und ihrer Beschäftigungszeit ordentlich nicht mehr kündbar.
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