Personalrat: Kein „lesender Zugriff“ auf elektronische Zeiterfassung

Der Personalrat hat keinen Anspruch darauf, dass ihm die Dienststelle einen unmittelbaren Zugriff auf die in der elektronischen Zeiterfassung gespeicherten Daten der Mitarbeiter ermöglicht. Es genügt, wenn dem Gremium anonymisierte Arbeitszeitlisten vorgelegt werden.

(Leitsätze des Bearbeiters)

BVerwG, Beschluss vom 19. März 2014 – 6 P 1.13

1106
Bild: Erwin-Wodicka / stock.adobe.com
Bild: Erwin-Wodicka / stock.adobe.com

Problempunkt

Die Agentur für Arbeit Duisburg erfasst die Arbeitszeit der Mitarbeiter elektronisch. Die Behörde gewährte den freigestellten Personalratsmitgliedern zunächst einen unmittelbaren („lesenden“) Zugriff auf die so gewonnenen Informationen. Diese Berechtigung entzog sie im März 2010 unter Hinweis auf die datenschutzrechtlichen Bestimmungen. In der Folgezeit erhielt die Beschäftigtenvertretung anonymisierte, teamscharf gegliederte Listen über den Stand der Arbeitszeitkonten. Die Arbeitnehmer und Beamten waren darin nicht namentlich ­genannt, sondern jeweils mit einer Kennziffer bezeichnet.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-PLUS.

 

Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »

Redaktion (allg.)

· Artikel im Heft ·

Personalrat: Kein „lesender Zugriff“ auf elektronische Zeiterfassung
Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Vor dem LAG Düsseldorf (Beschl. v. 23.6.2020 – 3 TaBV 65/19, rk.) stritten die Betriebsparteien über ein in einer

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Problempunkt

Vorliegend stritten die Parteien insbesondere über die Wirksamkeit einer Kündigung. Ab dem 5.2.1986 war die (spätere)

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Der Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit setzt u. a. voraus, dass dem keine dringenden betrieblichen Gründe entgegenstehen

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Problempunkt

Die Beteiligten streiten über eine monatliche Einblicknahme des Betriebsrats in Bruttoentgeltlisten. Der antragstellende

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Wesentliche datenschutzrechtliche Implikationen

Möchte ein Unternehmen eine Personalsoftware einführen, sind zunächst einige

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Problempunkt

Vorliegend stritten die Parteien über die rechtliche Wirksamkeit einvernehmlich getroffener Befristungsabreden. Der