Rechtsfolge verdeckter Arbeitnehmerüberlassung
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Rechtsfolge verdeckter Arbeitnehmerüberlassung
Problempunkt
Die Klägerin war als CAD-Konstrukteurin bei einem Dienstleister tätig, der auch eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung besitzt. Dieser setzte die Klägerin bei dem beklagten Kundenunternehmen mehrere Jahre lang zur Erfüllung eines Werkauftrags ein. Nach Auftragsende wurde die Klägerin nicht mehr bei der Beklagten eingesetzt und von dem Dienstleister entlassen.
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