Rechtsmissbräuchliche Befristung – Darlegungs- und Beweislast
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Rechtsmissbräuchliche Befristung – Darlegungs- und Beweislast
Problempunkt
Am 22.4.2005 hatten die Beklagte, die u. a. von der Bundesagentur für Arbeit (BA) errichtete "Arbeitsgemeinschaft V" ("ARGE"), und andere Vertragspartner eine Vereinbarung über die Gestellung von Personal geschlossen.
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