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Rentenfähiger Arbeitsverdienst und Provisionen

AA+W/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Rentenfähiger Arbeitsverdienst und Provisionen

Problempunkt

Die Kläger sind Erben des ehemaligen Mitarbeiters G der beklagten früheren Arbeitgeberin. Sie fordern eine Rentennachzahlung von insgesamt 13 427,37 DM brutto. Die zuletzt im Durchschnitt angefallenen Provisionen müssten bei der Berechnung des rentenfähigen Arbeitsverdienstes berücksichtigt werden. G war von 1962 bis 1994 im Außendienst tätig.

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