Rentenfähiger Arbeitsverdienst und Provisionen
Lesedauer: ca. 4 Minuten
Rentenfähiger Arbeitsverdienst und Provisionen
Problempunkt
Die Kläger sind Erben des ehemaligen Mitarbeiters G der beklagten früheren Arbeitgeberin. Sie fordern eine Rentennachzahlung von insgesamt 13 427,37 DM brutto. Die zuletzt im Durchschnitt angefallenen Provisionen müssten bei der Berechnung des rentenfähigen Arbeitsverdienstes berücksichtigt werden. G war von 1962 bis 1994 im Außendienst tätig.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.
Premium
