Rückzahlungsklauseln für Fortbildung
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Rückzahlungsklauseln für Fortbildung
Problempunkt
Die Parteien stritten über die Erstattung von Ausbildungskosten. Die Klägerin war bei der Beklagten als Assistentin der Geschäftsleitung beschäftigt. Im Jahr 2003 schlossen die Parteien einen von der Beklagten vorformulierten Fortbildungsvertrag mit Rückzahlungsklausel. Die Ausbildungsdauer betrug 500 Stunden zzgl. Prüfungen.
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