Sachbefristung bei Vergütung aus Hausmitteln
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Sachbefristung bei Vergütung aus Hausmitteln
Problempunkt
In dem vom BAG entschiedenen Fall stritten sich die Parteien über die Wirksamkeit einer Haushaltsbefristung. Die Klägerin war seit dem 15.1.2001 bei dem beklagten Land in der Deutschen Zentralbibliothek für Medizin als Verwaltungsangestellte beschäftigt. In ihrer Abteilung werden sowohl Normal- als auch Eilbestellungen im Direktversand bearbeitet.
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