Sachgrund bei Vertretungsbefristung: „Gedankliche Zuordnung“
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Sachgrund bei Vertretungsbefristung: „Gedankliche Zuordnung“
Problempunkt
Die Klägerin ist seit 2009 mittels fünf befristeter Arbeitsverträge bei der Beklagten als Fachassistentin beschäftigt. Der letzte Vertrag sieht eine Befristung bis Ende 2011 zur Vertretung ihrer arbeitsunfähig erkrankten Kollegin F vor. Hiergegen erhob die Fachassistentin eine Befristungskontrollklage und trug vor, sie habe F weder unmittelbar noch mittelbar vertreten.
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