Problempunkt
Aus Gründen der Flugsicherheit normiert der MTV Kabine eine Altersgrenze für das Flugpersonal. Sie liegt für Flugbegleiter regelmäßig bei 55 Jahren. Bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres eröffnet § 19 Abs. 2 MTV die Möglichkeit, durch befristete Arbeitsverträge das Arbeitsverhältnis fortzuführen: "Das Arbeitsverhältnis des Kabinenmitarbeiters kann bei körperlicher und berufl icher Eignung in beiderseitigem Einvernehmen über das 55. Lebensjahr hinaus verlängertverlängert werden.
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Problempunkt
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Ausgangslage
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Problempunkt
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