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Sittenwidrige Vergütung von Praktikanten

AA+W/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Sittenwidrige Vergütung von Praktikanten

Problempunkt

Der beklagte Fachverlag setzte die Klägerin, Diplomingenieurin (FH) für Innenarchitektur, auf Grundlage eines "Praktikantenvertrags", der auf sechs Monate befristet war, in Vollzeit ein. Sie erhielt eine Bruttomonatsvergütung i. H. v. 375 Euro. Die Parteien hatten die Übertragung "allgemeiner Aufgaben" aus dem Bereich der Beklagten vereinbart.

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