Sittenwidrige Vergütung von Praktikanten
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Sittenwidrige Vergütung von Praktikanten
Problempunkt
Der beklagte Fachverlag setzte die Klägerin, Diplomingenieurin (FH) für Innenarchitektur, auf Grundlage eines "Praktikantenvertrags", der auf sechs Monate befristet war, in Vollzeit ein. Sie erhielt eine Bruttomonatsvergütung i. H. v. 375 Euro. Die Parteien hatten die Übertragung "allgemeiner Aufgaben" aus dem Bereich der Beklagten vereinbart.
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