Problempunkt
Die Mitarbeiterin war von Mai bis Juli 2011 bei der beklagten Anwalts-/Steuerberaterkanzlei in Form einer BGB-Gesellschaft als Rechtsanwältin beschäftigt. Auf der Homepage der Kanzlei war während der Dauer des Arbeitsverhältnisses ihr Profil mit Foto veröffentlicht. Im Nachrichtenbereich befand sich zudem eine Information, dass sie fortan das Anwaltsteam im Fachgebiet Handels- und Gesellschaftsrecht verstärkt. Beide Veröffentlichungen erfolgten mit Wissen und Wollen der Mitarbeiterin. Sie hatte die Angaben zu ihrem Profil selbst ausgearbeitet.
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Redaktion (allg.)
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Problempunkt
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