Sondervergütung bei ruhendem Arbeitsverhältnis
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Sondervergütung bei ruhendem Arbeitsverhältnis
Problempunkt
Der Kläger ist seit Juni 1993 bei dem beklagten Zeitarbeitsunternehmen als Montierer beschäftigt. Der Arbeitsvertrag enthält folgende Regelung:
§ 6 Sondervergütung
Weihnachtsgeld 120 Stunden x Stundenlohn
(Berechnung: Nov. - Nov. gem. Zugehörigkeit).
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