Sonderzahlung aufgrund konkludenter Abrede
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Die Parteien stritten um Sonderzahlungen. Der Arbeitsvertrag des Klägers vom 22.12.1995 enthielt u. a. folgende Regelung: "Herr J. erhält als Vergütung für seine Tätigkeit ein Jahresbruttogehalt in Höhe von 120.000 DM, das monatlich nach Abzug der gesetzlichen Abgaben in zwölf gleichen Teilbeträgen ausgezahlt wird. Bei erfolgreicher Zusammenarbeit im ersten Jahr erfolgt die Zahlung einer Tantieme in Höhe von 10.000 DM brutto".
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Redaktion (allg.)

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Der Kläger war als Gebäudereiniger tätig. Zum 1.7.2007 wurde die Branche der Gebäudereinigung in das AEntG aufgenommen. Bis Ende Februar
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Der Kläger war seit 1994 bei der beklagten Seespedition als Leiter der Befrachtungsabteilung beschäftigt. Neben einem Grundgehalt von
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Unternehmen möchten i. d. R. Sonderzahlungen - z. B. Weihnachtsgratifikationen - leisten, wenn das Betriebsergebnis es zulässt; wenn
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Die Entscheidung betrifft die Wirksamkeit eines Freiwilligkeitsvorbehalts in einem Formulararbeitsvertrag aus dem Jahr 1981. Dieser
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Die Kläger sind Erben des ehemaligen Mitarbeiters G der beklagten früheren Arbeitgeberin. Sie fordern eine Rentennachzahlung vonProblempunkt
Seit dem 1.1.2002 haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung (bAV) durch Entgeltumwandlung. Das