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Sonderzahlung aufgrund konkludenter Abrede

paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Sonderzahlung aufgrund konkludenter Abrede

Problempunkt

Die Parteien stritten um Sonderzahlungen. Der Arbeitsvertrag des Klägers vom 22.12.1995 enthielt u. a. folgende Regelung: "Herr J. erhält als Vergütung für seine Tätigkeit ein Jahresbruttogehalt in Höhe von 120.000 DM, das monatlich nach Abzug der gesetzlichen Abgaben in zwölf gleichen Teilbeträgen ausgezahlt wird.

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