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Sonn- und Feiertagsarbeit

paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten

Sonn- und Feiertagsarbeit

Problempunkt

Der Arbeitnehmer wollte die Feststellung erwirken, dass sein Arbeitgeber ihm keine Sonn- und Feiertagsarbeit zuweisen darf. Sein Arbeitsvertrag regelte seit dem Jahr 1977 nur: "Der Arbeitnehmer wird für Schichtarbeit 40 h/Woche eingestellt". Das Unternehmen zog ihn zu Sonn- und Feiertagsarbeit erstmalig 2007 heran.

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