Stellungnahme des Betriebsrats bei einer Massenentlassungsanzeige
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Stellungnahme des Betriebsrats bei einer Massenentlassungsanzeige
Problempunkt
Soll im Rahmen einer Restrukturierungsmaßnahme eine größere Anzahl an Arbeitsplätzen abgebaut werden, ist gem. § 17 KSchG eine Massenentlassungsanzeige erforderlich. Dies ist in Betrieben mit mehr als 20 und weniger als 60 Arbeitnehmern schon bei nur fünf betroffenen Arbeitnehmern der Fall.
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