Tarifvertragliche Altersversorgung bei Betriebsübergang
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Tarifvertragliche Altersversorgung bei Betriebsübergang
Problempunkt
Der Kläger war zunächst bei einer Stadt als Sozialarbeiter beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis fand kraft beidseitiger Tarifbindung u.a. ein Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung Anwendung, wonach die Stadt für den Kläger Beiträge an die zuständige Zusatzversorgungskasse zu entrichten hatte.
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