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Taxifahrten als Vorstellungskosten

AA+W/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 5 Minuten

Taxifahrten als Vorstellungskosten

Problempunkt

Der Kläger wurde von dem Beklagten zu einem Vorstellungstermin geladen. In dem Einladungsschreiben setzte der Beklagte den Umfang der von ihm zu ersetzenden Reiseauslagen auf die Kosten für die "günstigste Klasse" bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln fest, wobei dies auch bei der Anreise mit Privat-Pkw gelten sollte.

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