Taxifahrten als Vorstellungskosten
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Taxifahrten als Vorstellungskosten
Problempunkt
Der Kläger wurde von dem Beklagten zu einem Vorstellungstermin geladen. In dem Einladungsschreiben setzte der Beklagte den Umfang der von ihm zu ersetzenden Reiseauslagen auf die Kosten für die "günstigste Klasse" bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln fest, wobei dies auch bei der Anreise mit Privat-Pkw gelten sollte.
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