Teilbarkeit eines Vollzeitarbeitsplatzes
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Teilbarkeit eines Vollzeitarbeitsplatzes
Problempunkt
Die Klägerin war seit 2000 in einer Verlagsgruppe als Art Directorin beschäftigt. Sie verantwortete den gestalterischen Außenauftritt verschiedener Verlage, die sich jeweils unterschieden. Während ihrer zweijährigen Elternzeit verteilte die Beklagte die Aufgaben auf eigene und freie Mitarbeiter um, wobei eine der Beschäftigten dies koordinierte und kontrollierte.
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