Direkt zum Inhalt

Teilbarkeit eines Vollzeitarbeitsplatzes

paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
Lesedauer: ca. 4 Minuten

Teilbarkeit eines Vollzeitarbeitsplatzes

Problempunkt

Die Klägerin war seit 2000 in einer Verlagsgruppe als Art Directorin beschäftigt. Sie verantwortete den gestalterischen Außenauftritt verschiedener Verlage, die sich jeweils unterschieden. Während ihrer zweijährigen Elternzeit verteilte die Beklagte die Aufgaben auf eigene und freie Mitarbeiter um, wobei eine der Beschäftigten dies koordinierte und kontrollierte.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.

Premium