Teilzeit während der Elternzeit
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Teilzeit während der Elternzeit
Problempunkt
Der Kläger arbeitete seit 1993 mit 38,5 Stunden pro Woche als Leiter eines Jugendtreffs bei der Beklagten. Neben seiner Erzieherstelle gab es noch drei weitere. Am 6.11.2005 wurde er Vater von Zwillingen. Die Beklagte übertrug am 30.5.2006 ihr Jugendaufbauwerk im Rahmen eines Betriebsübergangs auf die J-GmbH. Davon betroffen waren auch zwei der Erzieherstellen.
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