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Tendenzträgereigenschaft von Anzeigenredakteuren

helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
Lesedauer: ca. 3 Minuten

Tendenzträgereigenschaft von Anzeigenredakteuren

Problempunkt

Die Arbeitgeberin betreibt einen Zeitungsverlag. Sie beabsichtigte, vier Arbeitnehmer der "Redaktion für Verlagsbeilagen" zu einer Fortbildungsveranstaltung für ein Bildbearbeitungsprogramm zu entsenden. Im Rahmen der betrieblichen Mitbestimmung verweigerte der Betriebsrat zunächst seine Zustimmung.

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