Problempunkt
Die Arbeitgeberin betreibt einen Zeitungsverlag. Sie beabsichtigte, vier Arbeitnehmer der "Redaktion für Verlagsbeilagen" zu einer Fortbildungsveranstaltung für ein Bildbearbeitungsprogramm zu entsenden. Im Rahmen der betrieblichen Mitbestimmung verweigerte der Betriebsrat zunächst seine Zustimmung. Die Arbeitgeberin vertrat daraufhin die Auffassung, es handele sich um eine mitbestimmungsfreie Bildungsveranstaltung für Tendenzträger und führte die Veranstaltung durch. Der Betriebsrat klagte beim Arbeitsgericht auf Unterlassung, zukünftig erneut Mitglieder der "Redaktion für Verlagsbeilagen" ohne seine Zustimmung zu schulen.
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Redaktion (allg.)
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Der Kläger wehrt sich gegen eine ihm erteilte Abmahnung. Er ist als Redakteur für eine Zeitschrift bei der Beklagten
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Die Klägerin, eine Diplom-Designerin der Fachrichtung Gestaltung, arbeitet seit 1998 tageweise als Grafikdesignerin für
Beim BAG standen für den 15.10.2021 mehrere Verfahren zur Entscheidung an und ausnahmsweise lohnt der Blick auf diese Fälle bereits vor
Die Vorbereitungen sind im vollen Gang, die Messen sind bereits sehr gut gebucht. Am 18. und 19. April präsentieren führende Unternehmen
Problempunkt
Vor dem Hintergrund eines virulenten Fachkräftemangels sowie einer fortschreitenden Überalterung der Gesellschaft rückt
Problempunkt
Die Beklagte ist ein Verlagshaus, das mehrere Zeitungen herausgibt. Der Kläger ist für die Beklagte seit 1990 als