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Überstundenklage: Darlegungs- und Beweislast

paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Überstundenklage: Darlegungs- und Beweislast

Problempunkt

Der Mitarbeiter war jeweils befristet für einzelne Teile des Jahres 2009, 2010 und 2011 beim Arbeitgeber als Schaustellergehilfe tätig. Die Parteien hatten sich auf eine vierzigstündige Arbeitswoche bei einem Bruttogehalt von 700 Euro sowie einem sonstigen Sachbezug für kostenfreie Wohnung und Verpflegung i. H. v. 309,70 Euro geeinigt.

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