Überstundenklage: Darlegungs- und Beweislast
Problempunkt
Der Mitarbeiter war jeweils befristet für einzelne Teile des Jahres 2009, 2010 und 2011 beim Arbeitgeber als Schaustellergehilfe tätig. Die Parteien hatten sich auf eine vierzigstündige Arbeitswoche bei einem Bruttogehalt von 700 Euro sowie einem sonstigen Sachbezug für kostenfreie Wohnung und Verpflegung i. H. v. 309,70 Euro geeinigt.
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Redaktion (allg.)
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Problempunkt
Der Kläger war im Einzelhandelsunternehmen der Beklagten als Auslieferungsfahrer beschäftigt. Die Arbeitszeit wurde durch
Problempunkt
Die 1980 geborene Klägerin ist diplomierte Pflegewirtin (FH) und verfügt über einen Magisterabschluss in Medizinpädagogik
Problempunkt
Der Kläger begehrt Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Er hat bei der Beklagten in der Gepäckabfertigung gearbeitet und
Darlegungs- und Beweislast beim Überstundenprozess
Kommt es bei der Leistung von Überstunden zu Streitigkeiten, ist zumeist auch die tatsächliche
Problempunkt
Zwischen den Parteien besteht Streit über die tarifvertragliche Gewährung von Überstundenzuschlägen. Die Klägerin ist für
Problempunkt
Der schwerbehinderte Kläger hatte sich als studierter Wirtschaftswissenschaftler für eine von der Beklagten ausgeschriebene Stelle